Deutsche Staatsangehörigkeit

taipei.diplo.de/Vertretung/t … chaft.html

schon erstaunlich, wie der deutsche Staat mit seinen Buergern umgeht.

Unseren tuerkischen Mitbuergern (den Kindern) wird Doppel-Staatlichkeit angeboten. Bei Volljaehrigkeit muessen sie
sich dann entscheiden, aber mit Trick 17 umgehen sie das.
Bei “deutschen” Kindern scheint es nach Ablauf der Jahresfrist keine Ausnahmen zu geben - Zug abgefahren.

Was ist eigentlich das entscheidene Merkmal hier ?
Wenn ich das angefuehrte Beispiel sehe, wohl alleine der Geburtsort. Spanien (EU) als Beispiel-Land ?

Ok, man muss sich als Elternteil informieren, aber ich finde das schon heftig, dass ein betroffenes Kind
als Auslaender gilt, und das absolut unschuldig …

Interessante Regelung, war mir noch nicht bewusst.

Ist aber nicht neu, oder?

Wie auch immer, es betrifft nur eine sehr begrenzte Personengruppe, denn beide deutschen Elternteile (bzw. der deutsche Elternteil) müssen ja selbst bereits im Ausland geboren worden sein, und das nach 1999.

Das ist eine weltweite Regelung, die aber in Taiwan weniger relevant ist. Es geht wohl darum, dass in Ländern mit alteingessener deutscher Minderheit, z.B. Südamerika, aber auch USA, Leute die vollkommen integriert sind, kein Deutsch mehr sprechen und auch noch nie bei der deutschen Botschaft vorstellig geworden sind, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr einfach so von Generation zu Generation weitervererben. Sie sollten zumindest mal den Gang zur Botschaft gegangen sein…