Ehefähigkeitszeugnis und unnötige Komplikationen durch das Deutsche Institut

Ich wollte hier kurz meine Erfahrungen zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis mitteilen:

Ich war unter der Annahme das das Deutsche Institut auf dem laufenden ist, wenn es um die Beantragung einer solchen Urkunde geht.
Deswegen habe ich das auf der Webseite des D.I. angebotene Formular heruntergeladen und zu einem Termin beim D.I. zur Beglaubigung der Unterschrift
(und wie auf dem Formular vermerkt nur der Unterschrift) gebracht. Diese Beglaubigung (20 Euro) wurde verweigert mit der Begründung das alle
anderen Dokumente die diesem Formular beigefügt werden, vorher vom D.I. für gut und richtig befunden werden müssen.

Das heisst dann auch, dass Dokumente aus dem Chinesischen nur bei den zwei offiziellen Übersetzern übersetzt werden können und danach überbeglaubigt
werden müssen. (45 Euro pro Dokument)

Auf Anfrage hat mir das Standesamt in Deutschland mitgeteilt, dass weder eine beglaubigte Unterschrift auf dem Antrag, noch eine Überbeglaubigung
der Übersetzungen nötig ist. Das gilt wohl generell für von vereidigten Übersetzern angefertigten Dokumenten aus Taiwan und eine Überbeglaubigung wird
nur angefordert wenn Zweifel an der Echtheit bestehen.

Ich möchte hier das Deutsche Institut nicht schlecht machen, aber man kommt wohl ohne schneller und besser zurecht. Im Zweifelsfalle sollte man immer
bei der zuständigen Behörde in Deutschland nachfragen. Mir hat das jetzt knapp 200 Euro und viel Zeit erspart, weil ja auch Audienzen immer Wochen
im Voraus zu buchen sind.

Edit: Noch als kleiner Bonus :sunglasses: Anstatt sich den Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis für 20 Euro beglaubigen zu lassen, kann man sich auch für
10 Euro eine Ausweiskopie beglaubigen lassen, und bekommt damit ohne Probleme besagtes Führungszeugnis.

Hallo,
ich finde dein Post zwar etwas unverstaendlich, aber hier trotzdem mal meine Anmerkungen bzw. meine Erfahrung.

Wo bist du eigentlich gemeldet ?
Falls (immer) noch in D, dann koenntest du das deutsche Standesamt ja freundlichst bitten, das D.I. zu kontaktieren,
um den ganzen Vorgang zu beschleunigen, bzw. um Missverstaendnisse zu klaeren.

Das D.I. ist mit Eheschliessungen sehr vertraut und falls diese etwas nicht zulassen, dann hat das eigentlich schon
seine Gruende …

Persoenlich kann ich zu deiner Situation nicht viel sagen, da meine Eheschliessung 2007 erfolgte und meines Wissens
2009 ein neues Personenstandsgesetz verabschiedet wurde, u.a. mit dem Hintergrund, internationale Eheschliessungen
zu vereinfachen.
Meiner Erinnerung nach gibt es mit jenem neuen Gesetz auch kein EFZ mehr, aber ok, da kann ich mich irren …

Das wird dir sicherlich nicht weiterhelfen, aber grundsaetzlich sollte man meiner Erfahrung nach in Deutschland
heiraten, somit entfaellt die meisten (nicht alle) Beglaubigungen und Uebersetzungen.

Da ich davon ausgehe, dass du nach Eheschliessung auch hier in TW leben moechtest, weise ich bereits jetzt darauf
hin, dass der Bekoerdenkram noch laengst nicht ausgestanden ist, da du hoechstwahrscheinlich auch dein Visum aendern
moechtest (Joining-Family-Resident-Visa).
Dafuer brauchst du deine deutsche internationale Heiratsurkunde (englisch reicht), ein aktuelles pol. FZ (kann selbst ins
chinesische uebersetzt werden). Dieses 3 Formulare (somit auch das deutsch-sprachige FZ) muessen von der tw Vertretung
in D legalisiert werden (bei mir gottseidank KEINE Vorgeblaubigung), die Ueberpruefung der selbstverfassten Uebersetzung
kostet auch ein wenig).
Diese Dokumente dann hier in TW von MOFA ueberbeglaubigen lassen und dann noch einen aktuellen Gesundheitstest machen
(dieses ggf. nicht zwingend - bitte Thread Permament ARC lesen, die letzten Seiten).
Ach ja, und falls sich grundlegend nichts geaendert haben sollte, muss man ggf. noch einen Hongkong Trip machen, da man nicht
jedes Resident-Visa in ein JFRV tauschen kann. Solltest du mit einem Landing-Visa in Taiwan sein, dann musst du 100% TW
verlassen …

Fuer weitere Infos bitte pm an mich.
Und falls ich in einigen Punkten falsch liegen sollte - dann grosses Sorry - bitte merkt eure Korrekturen an, damit der OP
auf dem aktuellsten Stand ist - vielen Dank

Hi,

Ich hab das auch letztes Jahr hinter mich gebracht. Hoert sich als wenn du das mit dem EFZ erledigt hast.

In Bezug auf die JFRV ARC, eine Deutsche Heiratsurkunde brauchte ich nicht.
Nur das Fuehrungszeugnis (voll beglaubigt von D and Taiwan Trade office), den ueblichen Health Check vom Krankenhaus hier und natuerlich die Taiwanesische Heiratsurkunde.
Ging auch relativ schnell. Ein Besuch beim Immigration Office (Deine Frau muss auch persoenlich vorsprechen) und 2 Wochen spaeter hab ich die ARC erhalten.
Wie MoTi anmerkte musst Du das Land verlassen falls du nicht mit einem Visitor Visa eingereist bist. Ansonsten geht dass auch lokal.

Das D.I. Hat mir eigentlich immer schnell und relativ unbuerokratisch geholfen. Wobei ich sagen muss, die lang-gediente junge Taiwanesische Dame am Schalter ist kein tolles Aushaengeschild fuer Deutschland. Sie hat mir mehrfach patzige und un-korrekte Antworten gegeben und ich hab schon oft erlebt wie ungebuehrlich Sie Taiwanesen behandelt hat, die ein D Visa beantragen wollten.

Inzwischen bitte ich mit nem Landsmann/frau zu sprechen, die mir dann immer sehr freundlich und kompetent weiter geholfen haben.

Das inzwischen eingefuehrte Reservierungsystem hab ich so nur in Taiwan erlebt. Es ist meiner Meining nach indiskutabel das man beim eigenen Konsulat bis zu zwei/drei wochen im vorausbuchen muss. Vorallem wenns um Zeitkritische Angelegenheiten geht. Als dass grad eingefuehrt wurde, wusste ich dass nicht und nach laengere Diskussionen ueber die Interkom durfte ich dann rauf um nen total lehren Warteraum vorzufinden…

Keine beglaubigte deutsche Heiratsurkunde (mehr) erforderlich ?

Nun gut, Dinge koennen sich geaendert haben, aber das ueberrascht mich ja schon, wenn Taiwan
nun nichts mehr davon wissen will, dass die Eheschliessung auch rechtsverbindlich in Deutschland
anerkannt wurde …

Vielen Dank für die Hinweise MoTi und lostinspace.

Ich denke das geht in zwei Schritten. Für die Heirat in TW wird auch weiterhin das EFZ benoetigt. Das Ergebnis ist dann die taiwanesische Heiratsurkunde die mit dem Führungszeugnis zusammen zur Beantragung des JFRV benutzt werden kann.

Um meine Probleme noch einmal kurz zusammenzufassen: Das D.I. hat eine eigene Interpretation des Vorganges zum Antrag eines EFZ der nicht mit dem des Standesamtes übereinstimmt. Wie gesagt müssten die eigentlich nur die Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen, bestehen aber auf beglaubigten und überbeglaubigten Übersetzungen der notwendigen Dokumente bevor sie sich in der Lage sehen ihren Stempel unter das Formular zu setzen. Diese wurde der Dame am Schalter auch auf meine mehrfache Nachfrage von ihrem deutschen Kollegen so bestätigt. Scheint also SOP zu sein.

Für jeden der noch Familie oder Bekannte in Deutschland hat, wird es einfacher und wesentlich günstiger (200 EURO :fume: ) sein, die vom D.I. angebote “Hilfe” in diesem Fall zu vermeiden.

Konkret heisst das, dass der ganze Vorgang für das EFZ ohne einen einzigen Gang zum D.I. erledigt werden kann. Für das Führungszeugnis gilt nach wie vor der Tip sich eine beglaubigte Ausweiskopie anfertigen zu lassen.

Um das nochmal aufzugreifen, weiß da jemand etwas genaues?
Ich habe meine Frau aus Taiwan in Dänemark geheiratet, muss ich jetzt die Eheschließung in Deutschland durch eine Nachbeurkundung bestätigen lassen oder reicht die dänische, legalisierte Heiratsurkunde und der deutsche Melderegisterauszug mit Familienstand aus, um das JFRV zu beantragen?

Für die Household Registration ist ja die Heiratsurkunde definitiv ausreichend…

Würde vermuten, dass die Taiwanvertretung in DK respektive D das beglaubigen muss. Aber am besten immer den Anweisungen der Taiwaner folgen.

Das Dänische Dokument wird international anerkannt, auch in Deutschland und in Taiwan (nebenbei bemerkt: nicht in Japan, übrigens).
Es ist aus dem Grund ja auch mehrsprachig ausgeführt.

Sollte Taiwan möglicherweise eine besondere Beurkundung verlangen, dann wäre das eine Apostille (so heißt das Ding) - eine taiwanische Vertretung in Dänemark oder sontswo sollte das machen können. Aber am Besten fragen: die Gedanken und Regeln der Bürokratie sind nicht unbedingt logisch oder vorhersehbar.

Ich habe gerade gesehen, dass es in meiner Abwesendheit einiges Interesse an meinem Post in Form von PMs gegeben hat. Hab ich leider alles zu spät gesehen.

Ich habe inzwischen den ganzen Vorgang erfolgreich abgeschlossen und bin im Besitz einer ARC mit offener Arbeitserlaubnis.

Hinzuzufügen ist, das ich wie im ersten Post angesprochen bis auf für die beglaubigte Ausweiskopie dem DI kein Geld in den Rachen geworfen habe.

Ich rate jedem im Zweifelsfalle bei den Behörden in Deutschland zu erfragen was an Beglaubigungen und Schritten generell notwendig ist.
Die vom DI bereitgestellten Formulare erwecken oft den Anschein, dass Dienstleistungen des DI nötig wären, was zu 99% nicht der Fall ist.

Die einzige mir bekannte Ausnahme ist, wenn man eine Entscheidung über die Namensführung in Deutschland abgeben will. Dann wird man wohl um
das DI leider nicht herumkommen, da es einer Beglaubigung der Unterschrift beider Ehepartner nötig macht.

Ganz klar unnötig sind in meiner Erfahrung Übersetzungsüberbeglaubigungen. So wie ich gehört habe, beglaubigt das DI auch nur die Deutschen, Englischen
und Chinesischen Dokumente zusammen, um mehrfach abzukassieren, auch wenn hinterher nur eine Version benötigt wird.

Moin

kurzer Einwurf - da ich dieses Jahr in Taiwan geheiratet habe:

  1. Anders als auf der Webseite des D.I. (und im Gespraech mit D.I. bestaetigt), habe ich kein Ehefaehigkeitszeugnis benoetigt (es reicht ein Ledigkeitsnachweis (anders als mir das D.I. erzaehlte ist ein Ledigkeitsnachweis kein Ehefaehigkeitszeugnis, dass man beim Standesamt erhaelt) durch die letzte Meldebehoerde) …

  2. Ich habe mir mehr und mehr angewoehnt, die jeweiligen Behoerden in DLand zu kontaktieren, da ich mehrmals mit dem D.I. Probleme hatte, die sich gerne auf Ihre Webseite verlassen - und ich habe schon mehrfach auf dortige Fehler hingewiesen …

Hallo,
Jetzt mal im Allgemeinen gesagt:
Ich will mich in Taiwan mit einer Frau von hier verheiraten und wir fragten nach der Prozedur bei dem hießigen deutschen Amt, und bei der zuständigen Taiwan Behörde.
Und jetzt schwimme ich voll oder besser gesagt geh sozusagen den Bach runter.
Die erhaltenen Auskünfte waren etwas sehr unterschiedlich.

…Wie geht das - welche Dokumente brauch ich und wo fordere ich die an, und was braucht meine Verlobte?
Ich wäre dankbar falls jemand das klar darstellen könnte.

Hi Tarr,

du brauchst lediglich ein Ehefähigkeitszeugnus aus Deutschland damit du deine zukünftige Frau hier in Taiwan heiraten kannst. Das ist wirklich alles! Allerdings benötigst du für dieses Zeugniss einige Dokumente deiner Frau die auch Notariell beglaubigt und übersetzt sein müssen! Eventuell hast du Glück und dein Standesamt akzeptiert die Englischen Originale, meins wollte ausschließlich Deutsch. Mit Übersetzer in Deutschland und den ganzen Stempelkosten kommst du um die 300 EUR hin. Was du alles brauchst steht hier taipei.diplo.de/Vertretung/t … __Twn.html. Ach ja, wenn du dann das Ehefähigkeitszeugnis hast, musst du das in Deutschland ins Chinesische übersetzen und zur Taiwan Botschaft in Berlin schicken! Die machen dann für 25 EUR einen Stempel drauf und schicken es dir wieder zu. Bitte rechne unbedingt mit 3 Monaten für diese ganzen rennerei!

“mit einer Frau von hier verheiraten”
(geiles Deutsch …)

Es scheint wohl keine klare Linie zu geben.
Das DI will in der Tat nur abkassieren, um die Miete in 101 zu zahlen.
(erst Recht, nachdem die Einnahmequelle Besuchsvisa fuer TW entfallen ist).

Bist du noch in D gemeldet ?

Brauchst du das JFRV oder hast du eh ein “sicheres, langfristiges” Arbeitsvisa ?
(falls ja, kannst du nach 5 Jahren eh deine PARC beantragen)

Meiner Meinung nach kannst du nur mit einer deutschen Meldebescheinigung
(woraus Status Single erkennbar ist) problemlos in TW heiraten.

Fuer ein JFRV ist aber das volle Programm erforderlich, inkl. beruechtigtes
deutsche EFZ, beglaubigte deutsche Heiratsurkunde und pol. FZ.
(und wahrscheinlichem Hongkong-Trip zwecks Resident-Visa)

Es gibt aber wohl Einige hier im Forum, die andere Erfahrungen gemacht haben,
vieles haengt von den oertlichen Standesaemtern in D ab und die offiziellen Aemter
in Taiwan fahren wohl auch keine gemeinsame Linie.

Ich meine mich aber zu erinnern, dass es in D ein neueres Personenstandsgesetz
seit 2009 gibt, was die Vorgaenge etwas vereinfacht hat.
(war aber 1 Jahr nach meiner Heirat)

MoTi,

das ist kompletter Müll den du hier schreibst. Er braucht ein Ehefähigkeitszeugnis und sonst nichts. Klar das Zeugnis zu bekommen hat einige Hürden, aber die sind nicht sehr komplex und bedürfen lediglich ein paar Stempel und Übersetzungen. Wenn er dann Verheiratet ist, das geht beim Household Office mit besagtem Ehefähigkeitszeugnis in 10 Minuten, kann er direkt zur IMMI und sich für 1000NT eine ARC abholen mit dem neuen Householdregistration Papier das er vor 10 Minuten bekommen hat.

Lol - das ist geil und beweist mal wieder eindrucksvoll, dass man trotz null Ahnung dennoch eine starke Meinung haben kann:-)

Aber zum Eigentlichen: Es mag in sehr seltenen Fällen passieren, dass man auf eine taiwanische Beamte trifft, die genauso wenig Ahnung vom taiwanischen Recht hat wie MoTi von finanziellen Belangen des DI, aber Du heiratest dann ohne die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und wer weiß, ob Dir das nicht eines Tages auf die Füße fällt. Daher ist man auf der sicheren Seite, wenn man wie vorgeschrieben sich das deutsche Ehefähigkeitszeugnis beschafft, bevor man in Taiwan heiratet. Das Zeugnis bescheinigt zwar DEINE Ehefähigkeit, aber Du musst dennoch Daten zu Deiner Verlobten vorlegen. Und das macht es kompliziert, denn Du musst die Unterlagen Deiner Verlobten vom DI beglaubigen lassen, bevor sie bei der deutschen Behörde vorgelegt werden können. Umgekehrt muss dann Dein deutsches Ehefaehigkeitszeugnis von der Taipei-Vertretung beglaubigt werden, damit Du es bei der taiwanischen Stelle vorlegen kannst. Hier gibt es Infos dazu: taipei.diplo.de/Vertretung/t … __Twn.html
Das ist der korrekte, wasserdichte Weg.

@ Milkalex

Ich kenne “Tarrs” Situation nicht. Will er hier nur heiraten (soll es ja durchaus geben) ?

In diesem Fall reicht in der Tat eine deutsche Meldebescheinigung (ins Englische uebersetzt).
Quelle: Ein Bekannter, der genau dieses in 2010 gemacht hat. Mit der Konsequenz, dass seine Eheschliessung keine Rechtsgueltigkeit in Deutschland hat.

Fuer den Fall, dass “Tarr” ein JFRV beantragt, ist natuerlich das Ehefaehigkeitszeugnis erforderlich. Und ich habe auch nichts anderes geschrieben - also wo ist bitteschoen “der Muell” ?

Davon einmal abgesehen ist dieses verflixte Ehefaehigkeitszeugnis eher fuer den deutschen Rechtsbereich, da man eben
ohne EFZ keine deutsche Heiratsurkunde bekommt.
Man kann also (wie oben beschrieben) vorab mit “Meldebescheinigung” heiraten - fuer eine heiratsbezogene ARC kommt man
aber um das EFZ, pol.FZ und deutscher Heiratsurkunde (alles uebersetzt, vor -und ueberbeglaubigt) nicht herum.
(Ein “User” hat allerdings hier beschrieben, das es bei ihm ohne deutsche Heiratsurkunde ging)

@ Neihu
Vollkommen richtig. Insbesonders die Sache, dass der taiwanesische Partner seine Ehetauglichkeit “beweisen” muss. Kann schon schwierig werden, wenn Geburtsurkunden fehlen oder wie in meinem Fall meine ex-Frau ihren Vornamen geandert hat (gleiche Betonung, andere Schriftzeichen - und ja, meine deutsche Standesbeamtin ist darauf aufmerksam geworden (!!)

Was das DI betrifft:
Natuerlich habe ich keine Ahnung, aber es faellt schon auf, was alles mit gebuehrenpflichtigen Stempeln versorgt werden muss.
Und natuerlich waren das “Einnahmen”, da nun schaetzungsweise (zehn)tausende Touristen-Besuchs-Visa fuer Taiwanesen nun gebuehrenfrei sind.

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, dass die Festlands-Chinesen sich ueber das Gebuehren-Modell der deutschen Botschaft und deren Konsulate in China beschweren, da deutsche “Schengen-Visa” die mit Abstand teuersten sind und regelrecht andere EU-Laender (insbesonders Frankreich) verstaerkt angesteuert werden.

So vieles ist Abzocke:
Ich verstehe immer noch nicht, warum Ehepartner sogenannter 1st class Laender wie zb. USA/Canada, Aus, NZ, Japan und Suedkorea, SIN etc keinen A1 Sprachnachweis fuer Familien-Zusammenfuehrung benoetigen, Taiwanesen aber immer noch der anderen Gruppe von Laendern angehoeren, obwohl seit Jahren nunmehr “visabefreit” …