Dtsch. Staatsbuergerschaft

@ touduke

verzeihe mir meine Unwissenheit, aber wie kann es sein, dass du einerseits schreibst, dass die Ausstellung BEIDER Paesse zuegig ging, du aber auf der anderen Seite 2 Jahre auf die Geburtsurkunde warten musstest ???
Ein dt. Reisepass setzt doch die vollstaendige Abarbeitung des gesamten Vorgangs voraus …

Du schreibst doch selbst, dass du erst nach 2 Jahren die Rechnung von Berlin bekommen und bezahlt hast, und vorher hast du bereits
den deutschen Reisepass bekommen ???

Bitte um Erklaerung !!

Reisepass und Geburtsurkunde (bzw. deutsche Geburtsanzeige) koennen vollkommen unabhaengig voneinander beantragt werden. Die Kinder sollen ja nicht darunter leiden (Visabeantragung, Reisebeschraenkungen etc.), dass Berlin I mit der Ausstellung der Urkunden nicht hinterherkommt.
Insofern: Den Pass kriegst Du schnell, die Geburtsanzeige irgendwann…

MoTi, ich verstehe deine Verwunderung, aber es ist wirklich so wie Neihu in der letzten post schreibt.
Wir haben beim D.I. den deutschen Reisepass für das Baby beantragt, d.h. wir sind mit allen nötigen Papieren zum D.I. (meine Frau musste dabei sein & Baby) und dann hatte der kleine Kerl seinen Reisepass.
Muss mal überlegen welche Papiere wir dazu brauchten. Ich glaub es war die Geburtsurkunde die das “Geburts-Krankenhaus” uns ausgestellt hatte, dann der Auszug aus dem Taiwnesischen Register (das Kind muss also schon bei den Behörden in Taiwan gemeldet sein) und der Reisepass von meiner Frau und mir. Ich glaub das wars.

Die deutsche Geburtsurkunde hat damit nichts zu tun. Ich hab mich noch gefragt ob ich die überhaupt beantragen sollte, als beim D.I. das Gespräch darauf kam. Wozu braucht man die eigentlich? Sicher nicht um einen Pass zu bekommen.

@ touduke

das frage ich mich auch. Heiraten kann sie/er auch mit der tw. Staatsbuergerschaft. Als Deutsche/Deutscher geht das wohl nicht ohne Geburtsurkunde.
Allerdings glaube ich, dass du ohne zeitgleiche Beantragung einer Geburtsurkunde wohl kaum einen Reisepass ausgestellt bekommst …
Der erste Kinderreisepass wird fuer 6 Jahre ausgestellt, ist verlaengerbar auf max. 12 Jahre. Denke aber mal, dass ohne bezahlte Geburtsurkunde
eine Verlaengerung wohl nicht moeglich ist …
Das mit der Sofort-Ausstellung ist wohl ein Sonderfall, spaetestens beim normalen Reisepass oder bei Rueckkehr nach Deutschland geht es wohl
nicht ohne jenes Dokument …
Die Geburtsurkunde scheint wohl im Nachnahme-Verfahren bezahlt werden zu muessen, also wer es draufanlegt, hat wohl bis auf die Gebuehren fuer Beglaubigung und Legalisierung zumindest fuer 6 Jahre einen deutschen Pass. Ob das Sinn macht - bitte selbst entscheiden …

Stelle mir gerade vor, wie lustig das waere, wenn eine Familie (ohne Wohnsitz in Deutschland) mit Baby kurz nach Geburt nach Deutschland zurueckkehrt.
Ok, Baby hat dann deutschen Kinderreisepass, aber wie zB denn Kindergeld beantragen, wenn sich das Standesamt die (vom anderen user genannten) 2 Jahre Zeit laesst, eine deutsche Geburtsurkunde auszustellen ?
Kindergeld aufgrund eines Reisepasses kann ich mir nicht recht vorstellen, dass das funktioniert …
Oder erbarmt sich dann das ortliche deutsche Standesamt, die Geburt in Taiwan rueckwirkend zu bearbeiten, obwohl zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes kein offizieller Wohnsitz in Deutschland bestand ?

Ok, das ist wirklich sehr theoretisch, aber mal so zum Nachdenken eingeworfen …

Also die Erfahrung hat mich gelehrt, dass ein Dokument zu viel immer besser ist als ein Dokument zu wenig, auch wenn es gut möglich ist, dass einige von ihnen jahrelang in der Schublade versauern. Aber sowohl in Taiwan als auch in Deutschland hat es sich schon einige Male bezahlt gemacht einfach mal alles, was irgendwo einen offiziellen Stempel trägt auf den Tisch zu legen.

Die Geschichte mit der Geburtsanzeige und dem Reisepass werde ich in ein paar Monaten dann selbst mal durchspielen müssen, würde mich sehr interessieren, ob diese 2 Jahre Bearbeitungszeit wirklich “normal” sind oder ob das vorher mit der Umstellung auf das elektronische Gedöns zu tun hatte.

Was den Theoriefall von MoTi angeht: Wenn die deutsche Familie wieder nach D zurückkehrt und Kindergeld beantragt, dann muss sie ja auch einen festen Wohnsitz melden, für den dann wieder das örtliche Standesamt zuständig wäre. Keine Ahnung, ob es geht, aber vielleicht kann man in dem Fall die Geburtsanzeige vom Standesamt I zum örtlichen Standesamt umleiten lassen, ich mein, Sinn und Zweck der ganzen Umstellung auf ein elektronisches System ist doch eigentlich der schnellere Austausch von Daten zwischen den Standesämtern, von daher verstehe ich (theoretisch) nicht, wo da überhaupt Probleme auftreten könnten (…okay, wenn natürlich der Standesbeamte keine Ahnung von der Bedienung des Systems hat, dann schon…)

Aber noch eine andere Frage: Eine Bekannte erzählte meiner Frau, dass die Kinder erst ab 18 Monaten den richtigen (6 Jahre gültigen) Reisepass bekommen und vorher nur einen vorläufigen. Hat da jemand Erfahrungen?

Vielleicht eine neue Regelung?
Meine Kinder haben jeweils noch vor ihrem ersten Geburtstag einen 6 Jahre gueltigen Reisepass erhalten. Zuletzt Mitte 2010.

Reisepass für Kinder = 6 Jahre (halte grad den meines Sohnes in der Hand)
Anmelden in Deutschland: Ich hab mich & meine Frau und Sohnemann beim Einwohnermeldeamt in meiner Heimatstadt in Deutschland letztes Jahr an- und wieder abgemeldet. Alles was ich dazu brauchte waren die jeweiligen Pässe. Nach erfolgter Anmeldung kann man dann Kindergeld u.ä. beantragen.

Bei einem Gespräch im D.I. hörte ich dass eine lange Bearbeitungszeit seitens Berlin 1 ganz normal ist. “Bei mir hat es auch Jahre gedauert” meinte der zuständige Diplomat, der es ja nun mal wissen müsste.

Keine Panik Jungs, die Geburtsanzeige ist kein Lebensberechtigungsschein.

Nur zur Information:
Du kannst zwar Kindergeld beantragen, aber es ist ziemlich illegal dieses abzukassieren, wenn Dein staendiger Aufenthalt im Ausland liegt. Dabei ist es unerheblich, ob Du noch in Dtld. gemeldet bist oder nicht. Wenn das zustaendige Amt dies mitkriegt (auf welchem Wege auch immer) hast Du Dich strafbar gemacht.

Nein, da hast du mich missverstanden.
Ich habe keine Intention, Kindergeld zu beantragen, aber ok, der Eindruck kann wohl leiucht entstehen bei dem Beispiel, was ich da genannt habe.

Wofuer ich aber in diesem Zusammenhang keine Erklaerung habe, ist, das Kindergeld i.d.R. an Deutsche ausgezahlt wird, die permament im EU-Ausland leben.
Das hier zwischen EU und nicht-EU unterschieden wird, weiss das jemand ?

back to topic:
Warum muss eigentlich das Baby / Kind mit zum deutschen Institut zwecks Beantragung einer Geburtsurkunde ??
Ist das so eine Art optische Beweiserbringung, dass da kein Kuckuckskind eingedeutscht werden soll oder die Frage, ob das Kind einem deutschen Elternteil aehnlich aussieht ??
Was denn dann, wenn der deutsche Eltern-part ein eingedeutschter Asiate ist ??

Also, im Ernst, wo ist da der Sinn, gerade anhand der Tatsache, dass die Fingerabdruecke erst ab Alter 6 Jahre erforderlich sind …

Das koennte man ja auch intelligenter anstellen, so mit Skype und Webcamera und gleichzeitigen Anruf der Haus-Telefonnummer.
Wenn es Passbild-rechtliche Sachen sein sollten, kann man ein Skype Bild ja auch einfrieren …

Ich finde das alles schon recht merkwuerdig (und auch ueberfluessig).
Eure Meinungen ?

Meine Replik bezog sich eher auf das letzte Posting von TouDuKe. Das klang so, als ob es die normalste Loesung der Welt sei, sich mal kurz in Dtld. anzumelden, Kindergeld zu beantragen und dann wieder nach Taiwan zurueckzukehren. Da Unwissen nicht vor Strafe schuetzt, wollte ich das nur kurz erwaehnen. Bei Dir hatte ich das ohnehin nicht so verstanden.

Ich glaube, “deutsch aussehen” muss man nicht mehr :sunglasses: Sonst waere Philipp Roesler wohl kaum Vizekanzler…
Wahrscheinlich gibt es die grundlegende Bestimmung, dass bei Beantragung von Paessen mit Foto (frueher gab es mal Kinderpaesse ohne Foto) der spaetere Passbesitzer persoenlich erscheinen muss. Babys sehen sich zwar zum Teil aehnlich, aber identisch sind sie ja denn doch nicht. Aber Du hast schon recht, eigentlich koennte man jedes beliebige Kind als Fritze Mueller ausgeben und insofern wiehert da ein wenig der Amtsschimmel.

EU-Laender werden in vielen Bereichen wie Inland behandelt. Da muessen wir als Fernostdeutsche leider in den sauren Tofu beissen…

Das klang so? Ich hab lediglich MoTis Ansicht mit einem persönlichem Beispiel wiedersprochen um zu helfen. Ich hab meinen Sohnemann mit seinem Reisepass - ohne Geburtsurkunde - angemelden und auch wieder abgemeldet. Alles schön dem Meldegestz entsprechend. Ich hab für ihn kein Kindergeld beantragt, weiß aber, dass dies geht und werde dass auch machen wenn wir in ein paar Jahren vielleicht/hoffentlich/möglicherweise/wenn Buddha will nach Deutschland ziehen. Ich wurde letztes Jahr von der freundlichen Mitarbeiterin beim Anmelden darüber informiert.

Der Zusatz über die Möglichkeit Kindergeld zu beantragen bezog sich auf MoTi’s

[quote]Ok, Baby hat dann deutschen Kinderreisepass, aber wie zB denn Kindergeld beantragen, wenn sich das Standesamt die (vom anderen user genannten) 2 Jahre Zeit laesst, eine deutsche Geburtsurkunde auszustellen ?
Kindergeld aufgrund eines Reisepasses kann ich mir nicht recht vorstellen, dass das funktioniert …[/quote]
Das Klang für mich nach Angst, nach erfolgtem Umzug nach Deutschland 2 Jahre lang kein Kindergeld beantragen zu können, so a la
:noway: Kindergeldbeamter: Ah ah ich sehe grad Sie sind erst letzte Woche aus Taiwan eingereist und haben Ihr Kind erst vorgestern hier bei uns in der Stadt angemeldet. Tjaahaa in diesem Fall gibts Kindergeld nur nach Vorlage des 2 Jahre vor der Geburt Ihres Kindes in Berlin 1 beantragten Geburtsnachweises. :noway:

really off topic now …
aber ok, meine Schuld, da ich das ja angefangen habe
Trotzdem, immer dieses Rechtfertigen, wohl irgendwie typisch deutsch (ja, und ich scliesse mich da auch ein …)
and now please back to the basics …

Wie lange ist eigentlich die Mindestaufenthaltsdauer, ab der man legal in Deutschland Kindergeld beziehen kann? 3 Monate?

Wer weiß, ich könnte mir in ferner Zukunft durchaus vorstellen, dass die Kleine im Sommer für mehrere Monate bei Oma Opa Tante etc. in Deutschland bleibt, vielleicht auch so ne Art Familienaustauschjahr.

Mit deutscher Staatsbürgerschaft (um wieder zum Thema zu kommen) ist ein längerer Aufenthalt ja problemlos möglich.

Das funktioniert meines Wissens auch nicht.

Fuer das Kindergeld muss der unbeschraenkt steuerpflichtige Elternteil naemlich auch in Deutschland gemeldet sein. Die Grosseltern muessten offiziell dann das Sorgerecht uebernehmen, das wuerde natuerlich von offizieller Seite aus doppelt und dreifach geprueft werden. Ein Grund waere bspweise der Tot der Kindes-Eltern. Alles (leider) nicht so einfach.
Ob da die Begruendung eines Austausch-Jahres greift. Fuer uns nachvollziehbar, aber fuer die Entscheidungswuerden …

Leider kann ich das jetzt nicht mit einem Link belegen, habe das aber in diversen Kindergeldforen mal gelesen.
Ich bin ein sehr kritischer Mensch was behoerdliche Regelungen betrifft, aber das Gelesene machte selbst fuer mich Sinn (das soll schon einiges heissen).

Schaeze mal, deutsches Kindergeld zu erhalten, ist tatsaechlich sehr schwierig. Ich glaube, man muss schon mdt. 183 Tage in Dtld leben, um dort als ansaessig zu gelten. Die Oma zaehlt nicht - es sei denn, die adoptiert das Kind voruebergehend… Aber vielleicht hat ja jemand noch andere Ideen oder Erfahrungen(?)
In Taipei-Stadt bekommt man seit Jan 2011 aber auch taiwanisches Kindergeld - pro Kind 2500NT/monatl. Nicht die Welt, aber immerhin. Die Einkommensgrenze (wird aber auf Basis der Steuererklaerung berechnet) ist ziemlich hoch angesetzt, so dass gute Chancen bestehen, auch mit gutem mittlerem Gehalt diese Unterstuetzung zu beziehen. Wessen Einkommen bei 250.000 NT plus im Monat liegt, hat natuerlich schlechte Karten… (aber das Geld auch nicht noetig)

[quote=“NeiHu”]
Wahrscheinlich gibt es die grundlegende Bestimmung, dass bei Beantragung von Paessen mit Foto (frueher gab es mal Kinderpaesse ohne Foto) der spaetere Passbesitzer persoenlich erscheinen muss.[/quote]

Ich hab (vor ca zwei Jahren) den Reisepass fuer meine Tochter in Muenchen beantragt. Die Kleine war dabei Zuhause bei meiner Frau, ich hab allerdings die Vollmacht meiner Frau gebraucht dass ich den Pass beantragen darf. Also muss das Kind wohl nicht zwingend bei der Beantragung dabei sein.

Foto hat die Kleine auch im Reisepass - sogar nach biometrischen Bestimmungen. :laughing:
(Gar nicht einfach so ein Bild zu machen, wenn das Baby noch nicht sitzen und den Kopf aufrecht halten kann - aber weisse Bettdecke ist zulaessig als Hintergrund.)

Nun mal was anderes, sollte man schon mal während der Schwangerschaft durchleuten beim Deutschen Institut oder reicht es zu warten, bis das Kind da ist? Ich meine, nicht dass die sonst einen DNA-Beweis wollen oder dergleichen.

Hihi, DNA-Beweis der deutschen Gene? Jedes Kind, das ein Deutscher als sein eigenes anerkennt, wird Deutscher, selbst wenn eindeutig sichtbar ist, dass der deutsche Papa hoechstens die Lampe gehalten hat :wink:
Wenn Du mit der Kindesmutter verheiratet bist, giltst Du automatisch als Vater und das Kind damit als deutsch, es sei denn, Du fechtest die Vaterschaft an. Seid ihr nicht verheiratet, musst Du die Vaterschaft anerkennen, damit das Kind die dt. Stabue erhaelt. Seit ein paar Jahren muss man damit nicht mehr warten bis das Kind da ist, sondern kann schon waehrend der Schwangerschaft eine Anerkennung durchfuehren. Das macht das Deutsche Institut. Die Mutter muss dabei sein und zustimmen (Der war’s!)

Danke für die Info. Wir sind so verheiratet, verheirateter geht’s gar nicht. Und ist auch von mir das Xiao Dingens.