Internationale Fahrerlaubnis(TW) in D als deutsche?

Wann kommt denn der APRC bei dir?

APRC, das P ist mir da entfallen.

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Vorsicht - 2033 ist abhängig vom Geburtsjahr bzw. des Ausstellungsdatums (wäre doch sonst viel zu einfach und nicht bürokratisch genug :sweat_smile: ):

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Fack, 2024#!! Wirst Du mir noch weitere Schreckensnarichten verbreiten? :grimacing:

Habe mich beim 2 Wochen Urlaub in D. für die Zeit angemeldet damit ich schnell vor Ort die deutsche Geburtsurkunde der Kinder machen kann. Vor der Abreise abgemeldet, da waren die etwas zickig, ging aber durch. :grimacing:

Also dann erst Pass, dann APRC und den ganzen Stress mit Banken usw, dann der Lappen bei der nächsten Heimreise.

Echt keinen Bock auf deutsche Behörden.

Naja, die guten Nachrichten:

Wer mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, riskiert nicht gleich ein Bußgeldverfahren. Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Dennoch müssen Sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Günstiger als der Umtausch, der €25 kostet :whistle:

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Dann fahre ich einfach mit der rosa Pappe weiter, besonders weil Du sagtest, dass die die Verlängerung verweigern können, wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe. Die Wahrscheinlichkeit während Kurzurlauben angehalten oder in einen Unfall verwickelt zu werden, sehe ich eher gering an. Das Potential für Zeitverschwendung und Stress in Ämtern ist dagegen gigantisch.

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Erzähl denen nicht dass das nur kurz wird. Sag du bist auf unbestimmte Zeit in Deutschland. Später Ausrede, du musst wegen Notfall zurück nach Taiwan.

Freudige Finazamt-Töne :runaway:

Bei mir hat sich niemand gemeldet. Das war vor einigen Jahren.
Gesetzlich sollte man auch in Deutschland Krankenversichert sein, wenn man angemeldet ist. In der kurzen Zeit schafft man das halt nicht. Man bekommt einen Termin für drei Monate später.

Sollte problemlos gehen:

Umtausch bei Wohnsitz in einem Drittstaat

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU/EWR-Zone) haben und sind Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet, können Sie sich an jedes Straßenverkehrsamt bzw. jede Führerscheinstelle in Deutschland wenden. Gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung gilt: “Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) zuständig.”

Führerscheinumtausch bei Wohnsitz im Ausland

So, hab vorhin bei der Führerscheinstelle meines Vertrauens angerufen. Deren Statement ist wie folgt:

  • TW hätte meinen D Führerschein bei der Ausgabe des TW Führerscheins direkt einbehalten müssen.
  • Da gar nicht vorgesehen ist, das ich den D Lappen noch habe, ist ein Verlust dessen nicht wirklich wichtig.
  • Ich soll mit dem TW Führerschein + Internationalem Führerschein da auflaufen u D bekomme den in den EU Führerschein umgeschrieben.

Es wird ferner darum gebeten, den alten D Führerschein nur dann umzutauschen wenn die Frist erreicht ist, da viele Straßenverkehrsämter in zu umtauschenden Führerscheinen untergehen.
Ich kann mich schon einmal auf sechs bis acht Wochen Wartezeit freuen.

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