Reisepass für Baby

Hi,

vielleicht könnt ihr mir einfach sagen was genau ich benötige um einen Reisepass für meine Tochter zu beantragen. Sie hat eine Englische Geburtsurkunde vom Krankenhaus und meinen Nachnamen. Diplo antwortet mir immer nur mit Gesetzesauzügen und irrelevanten Absätzen (wenn ihr Tochter in Deutschland geboren wurde etc, obwohl ich ganz klar gesagt habe TAIWAN) und im Internet finde ich auch nicht viel brauchbares. Eine Geburtsanzeige in Deutschland ist nicht geplant. Danke schon einmal vorab.

Ersteinmal “Herzlichen Glueckwusch”

Habe diese Prozedur vor 4 Jahren durchgemacht, daher keine Garantie, ob sich die Sachlage bez. der deutschen Buerokratie in der Zwischenzeit geaendert hat :

Ohne deutsche Geburtsurkunde bekommst du keinen deutschen Kinderausweis.
Wo die nun ausgestellt wird (defintiv nicht vom deutschen Institut), haengt nun von der Preisfrage ab, ob du noch in
Deutschland gemeldet bist oder nicht (in letzterem Fall ist das beruechtigte Standesamt Berlin 1 zustaendig, auch als
Auslands-Standesamt bekannt).

Meines Wissens kann deinem Kind die deutsche Staatsangehoerigkeit nicht entzogen werden (zumindest bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat) - daher besteht meiner Meinung nach nicht die Notwendigkeit, dass alles jetzt zu machen (zudem der taiwanesische Pass ja mittlerweile auch ein wenig bessergestellt ist und der deutsche Kinderpass ueberall nun auch nicht anerkannt wird …).

Falls du das trotzdem unbedingt jetzt machen moechtest, kommst du wohl leider um diverse Beglaubigungen nicht herum (und einen deutschen Vornamen kommst du auch nicht herum, aber das ist wohl das geringste Problem). Vorgaenge stauen sich natuerlich in Berlin und es waere zu empfehlen, jemanden als Kontakt in Deutschland zu bevollmaechtigen.

Wie gesagt, ich hoffe, dass alles mittlerweile alles etwas entspannter bezogen der Ablaeufe ist …

Unsere Tochter ist in Deutschland geboren, also den Ablauf in der umgekehrten Richtung kenne ich leider nicht. Meinem Verständnis nach sollten eure Kinder aber auf jeden Fall doppelte Staatsbürgerschaft kriegen.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/2012-06-22-das-staatsangehoerigkeitsrechtliche-optionsverfahren.pdf?__blob=publicationFile

[quote]Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind.

[…] wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit dieses Elternteils erwerben. Das
Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten.

Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit auf Dauer deutscher Staatsbürger. Die Optionsregelung (siehe Seite 14 ff.) gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.
[/quote]