Dtsch. Staatsbuergerschaft

Wir (tw Frau, ich Deutscher) erwarten unser erstes Kind. Leben in Taiwan. Ich bin nicht mehr in Deutschland gemeldet.

Erlaubt das deutsche Recht die doppelte Staatsbuergerschaft? Nach meinem Wissen koennen ja zumindest Tuerken bis
zur Volljaehrigkeit 2 Paesse besitzen. Ich weiss aber nicht, ob das aufgrund der Tuerkei ein Sonderstatus ist.

Habe gehoert, dass mit Taiwan solche Regelung nicht anwendbar ist, geruechteweise aber auch gehoert, dass es mit
(mir unbekannten) “Tricks” trotzdem moeglich ist, die Einstaatlichkeit irgendwie auszuhebeln.

Wuerde mich ueber “Feedback” zu diesem Thema von Euch sehr freuen - gerne auch als pm, sofern Ihr Eure Erfahrungen
nicht an die grosse Glocke haengen wollt - Vertraulichkeit von meiner Seite aus ist garantiert.

Vielen Dank,
Moti

PS:
Und ja, natuerlich werde ich auch beim deutschen Institut nachfragen, wollte aber erst mal abwarten, was ich hoffentlich
von Euch so zu lesen bekommen werde.

Siehe hier: taipei.diplo.de/Vertretung/t … zeige.html
Und vor allem auch hier: bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/ … gkeit.html

Dein Kind bekommt problemlos einen deutschen Pass, und genauso bekommt es auch einen R.O.C. Pass.
Früher mussten Kinder wie eures mit 18 einen Pass abgeben, heute kann man seine 2 Pässe lebenslang behalten.
Das Geschriebene gilt für die Situaiton in der ein Mensch in eine doppelte Staatsbürgerschaft hinein geboren wird.
Anders ist es, wenn jemand eine 2. Staatsangehörigkeit “hinzufügen” möchte. Das geht nicht so einfach. Falls du als Deutscher z.B. einen R.O.C. Pass haben willst, musst du dich nach wie von deiner deutschen Staatsangehörigkeit “verabschieden”.

Zwei (und mehr) Staatsbuergerschaften ging schon immer, wenn sie von den Eltern “vererbt” werden. Was “Touduke” schreibt, stimmt nicht so ganz. Diese Wahlmoeglichkeit mit 18 bezog sich auf Kinder, die von laengerer Zeit bereits in Deutschland lebenden AUSLAENDERN geboren wurden. Urspruenglich hatten diese keine Chance, die dt. Stabue zu erhalten. Spaeter wurde dies genehmigt, aber sie mussten sich mit 18 fuer eine entscheiden.
Bei Dir ist das VOLLKOMMEN UNPROBLEMATISCH. Verlieren kann das Kind die dt. Stabue nur, wenn es spaeter mal selbst noch eine weitere (z.B. amerikanische) Stabue beantragt, die es nicht von Geburt an hatte. Aufpassen musst Du auch, wenn Du als dt. Elternteil auf den verwegenen Gedanken kommst, die twn Stabue anzunehmen und die dt. abzugeben. Minderjaehrige Kinder koennen dadurch auch die dt. Stabue verlieren.

Eine Sache gaebe es dabei evtl. noch zu bedenken: Wehrdienst. Sollte Dein Kind ein Junge werden und sollte es in 20 Jahren (oder so) in TWN noch die Wehrpflicht geben muss der junge Mann dann eingezogen werden bzw. Ersatzdienst leisten. Das nateurlich nur wenn er die TWN Staatsbuergerschaft hat.

Soweit ich gehoert habe, denkt man jedoch auch hier ueber eine reine Freiwilligenarmee nach…

Halli Hallo,
ich darf zu dem Thema vielleicht aus eigener Erfahrung und Erfahrungem von Kollegen etwas hinzufuegen. Fuer die deutschen Behoerden ist es grundsaetzlich kein Problem wenn ein Kind in 2 Staatsangehoerigkeiten hinein geboren wird, in manchen Laendern sieht das ganz anders aus.
Ich weiss mit Sicherheit von 2 Kollegen mit chinesischen Frauen dass die PRC KEINE 2 Staatsangehoerigkeiten erlaubt, entweder deutsch oder chinesisch. Und wenn dann die Staatsangehoerigkeit des Vaters, in dem Fall deutsch, gewaehlt wird, dann darf sich auch das Kind nur mit entsprechendem Visa im Land aufhalten.
Wenn Ihr also deutsch waehlt auch dran denken sofort Kindergeld zu beantragen, wird nicht nachgezahlt. Ob dies allerdings gezahlt wird wenn Du in Deutschland abgemeldet bist weiss ich nicht.

Ueber den Wehrdienst muss man sich nicht allzu viel Gedanken machen. Erstens koennte man dann die taiwanische Staatsbuergerschaft auch noch zwei Tage vor Dienstantritt abgeben und andererseits gibt es schon in spaetestens fuenf Jahren keine Wehrpflicht mehr in Taiwan.
Kindergeld ist leider ueberhaupt nicht an die Staatsbuergerschaft gekoppelt, sondern nur an den Aufenthaltsort. Wenn das Kind in Dtld. nicht gemeldet ist, besteht von vornherein keine Chance. Wenn die Familie inkl. Kinder in Dtld. gemeldet ist, aber eigentlich gar nicht dort lebt, kann man zwar versuchen, die deutschen Behoerden auszutricksen und Kindergeld zu beziehen. Aber da muss man hoellisch aufpassen, dass die das nicht mitkriegen (z.B. im Rahmen der Steuererklaerung).

Ja,

es scheint eine Moeglichkeit fuer unserer Kinder zu geben 2 Paesse zu haben.

Bitte direkt mit DIT sprechen.

Gruss

  1. Der Taiwan Pass wird unter gewissen Voraussetzungen und Auflagen durch die Bundesregierung genehmigt aber muss vorher abgestimmt werden mit dem DIT, Taipei. Innerhalb von 2 Jahren ist dieser dann zu beantragen.

  2. Natuerlich bekommt man kein Kindergeld in der BRD, wenn man nicht dort steuerflichtig ist, d. h. den Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Ein Bekannter von mir, der ein Kind nicht abgemeldet hatte und das Geld bezog wurde in Frankfurt verhaftet wegen Steuerhinterziehung. Macht doch auch Sinn oder?

Gruss Juergen

Armer MoTi - langsam kommt er wahrscheinlich voellig durcheinander.

Was Juergen schreibt:

ist ein wenig unverstaendlich. Wahrscheinlich meinte er die Beibehaltungsgenehmigung fuer eine auslaendische Staatsbuergerschaft. Tatsaechlich wird manchmal eine entsprechende Ausnahme gemacht, wenn Auslaender einen dt. Pass beantragen. Aber auch das ist fuer Deinen Fall voellig irrelevant, weil Dein Kind die Staatsbuergerschaften von Geburt an erhaelt.

@ Neihu
Nein, ich bin nicht verwirrt. Danke dem Forum fuer die Klarstellung.

Trotzdem eine weitere Frage bzgl. des Kindes-Nachnamen.
Da ich zZ der Eheschliessung noch in D gemeldet war, lief die deutsche Ehe-Regristrierung ueber das oertliche Standesamt.
Meine Frau und ich haben bewusst unsere eigenen Familiennamen beibehalten.

Mein Deutscher Name ist (faked) Weiss, und das chinesische Pendant ist (fake) Bai.
Ehefrau Name ist Huang.

Kann das Kind jetzt fuer den chinesischen Pass das Zeichen fuer Huang, aber im deutschen Pass meinen deutschen
Familiennamen Weiss fuehren ??
Andersrum gefragt: Muss der TongYin Name identisch sein mit dem Namen im deutschem Pass ?

Ich hoffe, ich habe mich hier einigermassen verstaendlich ausgedrueckt …
Vielleicht kann ja jemand mit praktischer Erfahrung diesbzgl. mir Auskunft geben ?

Vielen Dank

Im R.O.C. Reisepass unseres Kindes folgt nach dem chinesischen Namen der deutsche Name, der mit dem Namen im deutschen Reisepass identisch ist. Dieser deutsche Name im R.O.C. Reisepass kann als Beweis herangezogen werden, dass der R.O.C. und der deutsche Pass zur selben Person gehört.

Ging frueher sehr einfach, weil Berlin I fuer alle Auslandsdeutschen weltweit zustaendig war und die haben alle Varianten immer abgenickt. Meine Kinder heissen im taiwanischen Pass wie meine Frau, im deutschen wie ich. Die Vornamen haben auch ueberhaupt nichts miteinander zu tun. Nicht mal aehnlich. Ich kenne aber auch Deutsche, die ihren chinesischen Namen so schoen fanden, dass sie diesen an das Kind weitergegeben haben. Du haettest also die Wahl zwischen Huang oder Bai. Den Taiwanern ist das seit ca. zwei Jahren auch ziemlich egal. Frueher hingegen mussten die Kinder im tw. Pass wie der Vater heissen.
Vor geraumer Zeit haben sich die Bestimmungen in Dtld. insofern geaendert, als dass jetzt das Standesamt des letzten Wohnorts zustaendig ist. Die koennen das ganz sportlich sehen und einfach durchwinken, aber ich habe auch schon von Faellen gehoert, wo sich der oertliche Standesbeamte sehr gewundert hat, was “Alexander Weiss” mit “HUANG Ming-zhen” zu tun hat. - Wenn Du auf solch einen Beamten stoesst, musst Du Deine Ueberredungskuenste strapazieren. Ein eindeutiges Gesetz dazu scheint es nicht zu geben.

es ist moeglich zwei staatsbuergerschaften zu besitzen. ich habe die deutsche und seit drei jahren die amerikanische, da ich die beibehaltungsgenehmigung bekommen habe.
ich weiss zwar nicht wie es mit der taiwanesischen staatsbuergerschaft aussieht aber zwei staatsbuergerschaften “gehen”. ich koennte sogar aufgrund meines geburtstslandes sogar noch einen dritten haben, habe aber keine lust dazu.

@ neihu

habe mein letztes zustaendiges Standesamt kontaktiert und nun als Antwort bekommen, dass fuer die
Regristierung meiner Tochter nun das Auslands-Standesamt Berlin zustaendig ist …

Antwort im Wortlaut:
Sehr geehrt … ,
gem. § 36 (2) Personenstandsgesetz ist das Standesamt 1 Berlin für eine Nachbeurkundung der Geburt Ihrer Tochter zuständig. Ich möchte Sie daher bitten, sich hinsichtlich Ihrer Fragen an das dortige Standesamt zu wenden.

Zur Erklaerung:
Bin 2006 de facto nach Taiwan ausgewandert, habe mich aber erst 2008 in Deutschland abgemeldet.
2007 in Taiwan geheiratet und die Eheschliessung beim fuer mich damals zustaendigen Standesamt
offiziell regristrieren lassen (eigenes Familienbuch).
Gerade in Anbetracht des Familienbuches, welches wohl immer noch bei jenem Standesamt liegt,
verstehe ich nicht wirklich, warum jetzt Berlin 1 zustaendig sein soll …

Ok, ich weiss, dass ich wohl schon 2006 verpflichtet gewesen waere, mich endgueltig abzumelden,
aber das ist jetzt eh Vergangenheit.

Frage ist nun, will mich die nette Standesbeamtin nun abwimmeln (auch in Anbetracht der Tatsache, dass
ich sie bezuegl. meiner Eheschliessung doch recht genervt habe) ?

Waere ueber ein Feedback sehr dankbar, evt. hat ja jemand sein Kind vor kurzem in Berlin1 oder beim letzten
zustaendigen deutschen Standesamt regristriert …

Rufe doch einfach mal beim Deutschen Institut in Taipei an. Die haben staendig mit solchen Sachen zu tun und koennen Dir am besten Auskunft geben.

[quote=“MoTi”]Gerade in Anbetracht des Familienbuches, welches wohl immer noch bei jenem Standesamt liegt,
verstehe ich nicht wirklich, warum jetzt Berlin 1 zustaendig sein soll …[/quote]
Familienbücher gibt es nicht mehr, das läuft jetzt alles elektronisch und da du nicht mehr in D gemeldet bist, ist automatisch das Standesamt I zuständig.

[quote=“MoTi”]Frage ist nun, will mich die nette Standesbeamtin nun abwimmeln (auch in Anbetracht der Tatsache, dass
ich sie bezuegl. meiner Eheschliessung doch recht genervt habe) ?[/quote]
Ich bin bei sowas auch immer ziemlich misstrauisch, aber das stimmt wohl alles so.

[quote=“MoTi”]Waere ueber ein Feedback sehr dankbar, evt. hat ja jemand sein Kind vor kurzem in Berlin1 oder beim letzten
zustaendigen deutschen Standesamt regristriert …[/quote]
Nicht vor kurzem, aber in Kürze. :wink:

Wie NeiHu gerade schrieb sollte aber auf jeden Fall das Deutsche Institut der erste Ansprechpartner sein bzw. alles von denen geregelt werden.

Stichwort gemeinsame Namenserklaerung (Kostenpunkt 20 Euro)

Nein, ich bin nicht kleinlich, aber auch hier fehlt irgendwie das gewisse Fingerspitzengefuehl.

Die Household-Regristration laeuft bei mixed-couples immer unter dem Namen des Taiwanesen / der Taiwanesin.
Daher ist er/sie auch alleine antragsberechtigt und entsprechend ist der deutsche Name von ihm/ihr anzugeben,
was wohl sicherlich einer Art Entscheidungsbefugnis entspricht.

Wenn der/die Deutsche jenen Namen dann nicht akzeptabel findet, wuerde er/sie wohl kaum mit jenem
Household-Regristration Auszug mit zum deutschen Institut zwecks deutscher Namensbeantragung mitnehmen.

Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liegen sollte.

Ja ueber die Namensgebung sollte man sich erst einmal einig sein, sonst macht die Diskussion ueber das nachfolgende Procedere nicht viel Sinn. Aber im Streitfall kann man das doch einfach loesen: Der taiwanische Elternteil entscheidet den chinesischen Namen und der deutsche den deutschen.

Da die Household-Registrierung ein wichtiger Bestandteil bei der Beantragung der deutschen Geburtsurkunde ist, duerfte es schwerfallen, einen anderen Namen zu beantragen, als den, der im Haushalt aufgefuehrt ist. Hierbei meine ich den “deutschen Namen”, der im Haushaltsregister neben dem chinesischen Namen eingetragen sein muss.

Unser Kind ist 2008 in Taiwan geboren. Mit dem deutschen und taiwanischen Reisepässen gings sehr schnell. Diese enthalten komplett unterschiedliche Namen. Im R.O.C. Reisepass ist in der gleichen Zeile nach dem chinesischen Namen der deutsche Name aufgeführt, das ist gut da es beweißt dass beide Reisepässe zu ein und derselben Person gehören. Im deutschen Reispass steht nur der deutsche Name.
Noch 2008 haben wir mit der Hilfe des D.I. in Taipei die Geburt in Deutschland registrieren lassen, das ging über Berlin 1 und dauerte knapp 2 Jahre(!).
2010 kam eine E-Mail vom D.I. und nach Vorlage eines Belegs, mit dem ich die Überweisung der anfälligen Gebühr auf das Konto von Berlin 1 nachweisen musste, (hab einfach einen screenshot von der Online-Überweisung ausgedruckt) wurde mir dann die Geburtsurkunde (hieß glaub ich Geburtsanzeige) ausgehändigt.