Erfahrungen mit dem Deutschen Institut Taipei

In Taiwan habe ich den chinesischen Nachnamen meinere Frau. In Deutschland hat sie einen Doppelnamen. Der steht bei ihr auch so im Aufenthaltstitel, auf den Bankkarten, Gesundheitskarte, Rentenversicherung, Führerschein etc. Sie hat ihn sich jetzt auch im taiwanischen Pass als englischen Namen (nicht den alias-Namen) eintragen lassen. Ging ganz easy mit dem internationalen Auszug aus dem deutschen Eheregister.

MWn. ist es auch so das deutsche Behörden den geänderten Namen verwenden müssen.

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Passt zwar nicht ganz hier rein, aber einen eigenen Thread wollte ich deshalb nicht direkt starten:

Rundmail des Deutschen Instituts Taipei, Konsularabteilung

Liebe Landsleute,

das Deutsche Institut Taipei möchte Ihnen auf diesem Wege Informationen aus dem Rechts-und Konsularbereich zukommen lassen und hofft auf Ihr Interesse.

Bereitschaftsdienst: Das Deutsche Institut hat für dringende Notfälle einen Bereitschaftsdienst nach Dienstschluss und an Wochenenden/Feiertagen bis 24:00 Uhr eingerichtet. Die Bereitschaftsdienst-Telefonnummer lautet 0933-154 031.

Führerscheinumtausch in Taiwan:
Personen mit langfristigem Aufenthalt in Taiwan können seit einiger Zeit ihren gültigen deutschen Pkw-Führerschein der Klassen B, BE in einen taiwanischen Pkw-Führerschein der Kategorie B umtauschen. Diese auf Basis von Gegenseitigkeit angewandte deutsch-taiwanische Regelung gilt für Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: (Deutscher) Führerschein in Taiwan (Stand: März 2020 ) - Auswärtiges Amt

Hinweis: Bei einem Führerscheintausch müssen Sie Ihren deutschen Original-Führerschein abgeben. Ihr Führerschein wird an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt und wird von dort an die ausstellende deutsche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) weitergeleitet. Bei Rückkehr nach Deutschland können Sie Ihren deutschen Führerschein von dort wiedererhalten.
Mit dem taiwanischen Führerschein und dem taiwanischen Internationalen Führerschein können Sie auch in Deutschland für sechs Monate ein Auto fahren.
Geburtsanzeigen/Heiratseinträge/Pässe sind die am häufigsten von Ihnen wahrgenommenen Dienstleistungen des Deutschen Instituts. Informationen finden Sie hier:

Verschiedenes zu diesem Themenkreis:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt:
    Bei Geburt eines Kindes mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil (verheiratet oder Anerkennung) erhält das Kind beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt und behält diese auch über die Volljährigkeit hinaus (keine Optionspflicht). Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt vermittelt und hängt nicht von der Geburtsbeurkundung bei einem Standesamt oder dem Erhalt eines Passdokumentes ab.
  • Namensführung nach deutschem Recht:
    Für ein in Taiwan geborenes Kind mit einem chinesischen Namen ist zur Beantragung eines deutschen Reisepasses u.a. eine Namenserklärung der Eltern erforderlich. Ausnahme: Die Eltern führen einen Ehenamen oder es handelt sich nicht um das erste Kind. Grundsätzlich muss die Eingangsbestätigung für die Namenserklärung/Geburtsregistrierung des deutschen Standesamts eingehen, bevor ein Reisepass für ein Kind ausgestellt werden kann. Dies kann mehrere Wochen dauern. Die Dauer hängt vom zuständigen Standesamt ab und kann variieren.
    Von Vorteil ist es, wenn der gewünschte (deutsche) Name schon in den taiwanischen Urkunden (Geburtsurkunde, Haushaltsregister) genannt ist, z.B. als Alias-Name.
  • Vorzulegende Unterlagen in Personenstandsangelegenheiten:
    Es kommt vor, dass deutsche Standesämter unterschiedliche Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen haben, z.B. akzeptieren einige englischsprachige Dokumente, andere nur deutsche Übersetzungen. Das jeweils zuständige Standesamt kann Ihnen bei Bedarf Auskunft geben
  • GENERATIONENSCHNITT (gilt nur für Eltern oder dt. Elternteile die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden):
    Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern (Paragraph 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz): Bei Geburt im Ausland erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde(n) und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren / seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben / hat, nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben. Nur wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt des Kindes im Geburtenregister stellen, erwirbt das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Zu guter Letzt der Hinweis, dass das Deutsche Institut voraussichtlich ab Herbst 2022 wieder den Service von Beurkundungen in Nachlassangelegenheiten, Vaterschaftsanerkennungen u.a. anbieten kann. Genaueres erfahren Sie zu gegebener Zeit über unsere Homepage.

Ihr Rechts-und Konsularteam vom Deutschen Institut Taipei wünscht Ihnen eine erholsame Sommerpause.

Den Scheiss mit dem FS kann man ganz leicht umgehen.

Deutschen FS in Taiwan abgeben und dafür den lokalen taiwanesischen PKW FS beantragen.

Ab hier jetzt “editiert” und gelöscht

Ich habe jetzt beide FSe und ja, ich habe keine Ahnung, ob die deutschen Behörden “das” nach Taiwan weitergeleitet haben und ob das im Falle einer/s Kontrolle/Unfalls irgendwelche Konsequenzen hätte.

Interessant…

Nur eine kleine Anmerkung. Hier auf dieser Site ist es uns nicht gestattet, illegale Handlungen zu empfehlen. Deshalb wäre es wohl besser, wenn Du deinen Post ein wenig abändern würdest. Nicht, dass das viele Leute hier sehen. Aber besser, auf Nummer Sicher zu gehen.

Warum auch sich den Stress machen? Den TW FS kannst Du doch für 6 Monate in D verwenden, oder? Bleibst Du länger in D, kannst doch den TW FS gegen einen D Lappen eintauschen.

Ich würde nur gern wissen, wie die bei einer Straßenkontrolle reagieren, wenn Du den TW FS zeigst.

Der Taiwanische Führerschein ist in Deutschland nur zusammen mit dem Internationalen Führerschein gültig, dort steht alles übersetzt. Keine Problem.

Habe zuerst den Führerschein in USA gemacht und bin damit 6 Monate in Deutschland gefahren. Musste die Prüfungen erneut bestehen, um an den Deutschen Führerschein zu kommen. Bin mit dem Auto zur Fahrschule gefahren, andere Fahrschüler haben große Augen gemacht :joy:

Dann würde ich den taiwanischen doch gleich in Taiwan lassen wo er hingehört und einfach nur den internationalen präsentieren.

Zusammen ist relevant.
Obwohl Polizisten recht wenig mit dem Taiwanischen F. etwas anfangen können.

International alleine geht nicht?

So weit ich weiß ist das nur zusammen gültig. Internationaler ist nur eine standardisierte Übersetzung.
Hatte damals bei einer Polizeikontrolle beide vorgezeigt.

Edit:

Internationaler Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig
Internationaler Führerschein: Alle Länder und Infos | ADAC

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Polizisten

Vor kurzem gehört, noch im Ohr…

“Die Polizei…ei…ei!”

Ich sehe da überhaupt nichts Illegales dran, da der Mitarbeiter der deutschen Zulassungsstelle mich explizit auf diese Verfahrensweise aufmerksam gemacht hat.

Ist doch gut, wenn man den Deutschen Rechtsstaat mit seinen Über-Regulierungen auch mal überlisten kann.

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TW FS in Deutschland …

Ich glaube, hier muss man differenzieren, ob der TW in Taiwan gemacht wurde oder ob er durch Umtausch des deutschen FS erlangt wurde.

Mir wurde bei Umtausch ein englisches Zusatz-Dokument mitgegeben, was dem int. FS angeblich gleichgesetzt sein soll.
Details weiß ich nicht mehr, da ich dieses Blatt nicht mehr habe/brauche.

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Hab ne eMail vom Deutschen Institut bekommen, wie viele Andere wahrscheinlich auch.
Darin war folgendes zu Lesen:

Führerscheinumtausch in Taiwan:
Personen mit langfristigem Aufenthalt in Taiwan können seit einiger Zeit ihren gültigen deutschen Pkw-Führerschein der Klassen B, BE in einen taiwanischen Pkw-Führerschein der Kategorie B umtauschen. Diese auf Basis von Gegenseitigkeit angewandte deutsch-taiwanische Regelung gilt für Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Hinweis: Bei einem Führerscheintausch müssen Sie Ihren deutschen Original-Führerschein abgeben. Ihr Führerschein wird an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt und wird von dort an die ausstellende deutsche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) weitergeleitet. Bei Rückkehr nach Deutschland können Sie Ihren deutschen Führerschein von dort wiedererhalten.
Mit dem taiwanischen Führerschein und dem taiwanischen Internationalen Führerschein können Sie auch in Deutschland für sechs Monate ein Auto fahren.

Ja, genau die hatte ich weiter oben gepostet :wink: