Ist das so? Die Optionsregelung ist doch für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
AFAIK ist die durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit permanent. (Abstammungsprinzip)
Zu beachten ist aber der Generationenschnitt (§ 4 Abs. 4 StAG)
Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit – der sogenannte Generationenschnitt (§ 4 Abs. 4 StAG). Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister gestellt wird (§ 36 Personenstandsgesetz). Diese Frist ist auch gewahrt, wenn die Geburtsanzeige innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht. Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Und die Jungs verlieren auch nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit durch Militärdienst in Taiwan. Dieser ist in Taiwan gesetzlich festgeschrieben und somit ist keine Erlaubnis aus Deutschland notwendig.
Auf der entsprechenden Seite (Verlust der Staatsbürgerschaft) habe ich nichts dazu gefunden: Verlust - Auswärtiges Amt
… wobei das da anders steht:
Dieser Verlustgrund betrifft insbesondere deutsch-taiwanische Doppelstaater, die in die Streitkräfte eintreten. Der Verlust tritt nicht ein, wenn Sie vor Eintritt eine Zustimmung nach § 8 des Wehrpflichtgesetzes einholen.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat und für den die Optionspflicht gilt, muss spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erklären, ob er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will.
Generell frage ich mich auch, ob man aufgrund der speziellen Situation Taiwans nicht sogar mit dem Risiko von Staatenlosigkeit argumentieren könnte, wenn man einem Deutsch-Taiwaner die deutsche Staatsbürgerschaft entzieht
Das gilt wenn man freiwillig eintritt. z.B. sich für einige Jahre verpflichtet. Oder nicht?
Männlich Personen, die noch keinen Wehrdienst in Taiwan abgeleistet haben, dürfen die Taiwanische Staatsbürgerschaft nicht abgeben. Wie soll die Optionspflicht da wirken, wenn man sich für die Deutsche entscheidet?
Sorry, aber “unsere” Mixed-Kinder haben per Geburt einen deutschen Reisepass, weil Vater und/oder Mutter deutsche Staatsangehörige sind (sofern das natürlich beantragt wird).
Diese kann man nicht entziehen, selbst wenn das Kind nie Europa/Deutschland betreten wird.
Sorry …
Aber mit Erhalt eines Deutschen Reisepasses besitzt man doch die deutsche Staatsbürgerschaft. Lebenslang (vorausgesetzt, zumindest ein Elternteil ist Deutsche/r per Gesetz).
Mir wurde bei Ausstellung des Kinder Reisepasses vor Ort im Deutschen Institut gar gesagt, Gültigkeit 6 Jahre, kann um weitere 6 Jahre verlängert werden).
Es sei aber nicht erforderlich, dieses zu tun. Selbstverständlich kann mein Kind mit dem 18. Geburtstag eigenständig einen Erwachsenen Reisepass beantragen (Vorlage des Kinderausweises und Geburtsurkunde ausreichend).
Klingt doch schlüssig, warum sollte es anders sein ?
Meine Informationen stammen von einem deutschen Standesbeamten.
Unser Sohn hat einen deutschen und einen taiwanischen Pass, da er beide Staatsbürgerschaften von Geburt qua Abstammung inne hat. Uns wurde mitgeteilt, dass er, da er in Taiwan geboren wurde, mindestens sieben Jahre in Deutschland zur Schule gehen muss um die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Er muss sich dann auch nicht mehr für eine entscheiden.
Zum Thema Wehrdienst kann ich noch nichts sagen.
Edit: Die Zustimmung nach § 8 des Wehrpflichtgesetzes würde ich in jedem Falle beantragen. Wenn die dann doch unnötig sein sollte, wird das BMVg das schon sagen.
Besser einen Antrag zu viel gestellt als hinterher blöd dazustehen.
Das hat der Beamte verwechselt.
Das gilt nur für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern (also alles genau andersrum). Die bekommen Deutsche Staatsbürgerschaft, müssen sich aber nach 21 Jahren für eine entscheiden, die Deutsche oder die von den Eltern.
Und das wurde dann auch entschärft. Die können nun beide behalten, wenn das Kind 6 Jahre in Deutschland zur Schule ging, oder einen Abschluss/Ausbildung hat.
Ich werde heute zur Sicherheit beim Deutsches Institut Taipei nachfragen.
Sollte aber kein Problem sein, solange man sich nicht freiwillig verpflichtet.
Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte
…
Dies gilt nicht, wenn Sie Ihren obligatorischen Wehrdienst aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen leisten. Verlust - Auswärtiges Amt
Ein bisserl off-topic: Die Staatsangehoerigkeit hast Du auch ohne Pass von Geburt an (wegen Abstammung). Der Pass ist nur der Beleg, nicht die Voraussetzung.
Genau. Wie erwähnt, muss man aber Generationenschnitt (§ 4 Abs. 4 StAG) beachten, falls es einen betrifft. Also möglichst alles im ersten Geburtsjahr erledigen. Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister (§ 36 Personenstandsgesetz)
Mich würde mal eine Statistik interessieren, wie viele Deutsche pro Jahr tatsächlich ihre Staatsbürgerschaft aufgeben. Dürften vermutlich auch nicht allzu viele sein.