Genau die.
Erst werden die Leute verdummt, dann verarscht.
Oscar Gewinner (beste Dokumentation) “20 Tage in Mariupol” ist aktuell in der ARD-Mediathek frei verfügbar
Ich kann mir das nicht angucken. Vielleicht in ein paar Jahren, wenn die Russen nicht gewonnen haben.
Ich hoffe, dass ein TW Sportsender nächstes Jahr wieder die Bundesligarechte kauft und hier ausstrahlt…
Ab Montag Bubatz legal.
Yep, seit heute legal. Ohne Aprilscherz. Gestern Abend junge Leute das auf der Straße paffend feiern gesehen, und Bullen schön brav dran vorbei gefahren - so gehört das.
Eine unendliche Geschichte
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Einreise in die USA ist russisches Roulette.
Wer noch einen alten Lappen hat, muss es umtauschen.
[!quote] Bundesministerium für Verkehr
Für Deutsche, welche nicht im EU- / EWR-Ausland wohnen, erfolgt der Umtausch nach folgendem Verfahren:
- Der Petent wendet sich als Antragssteller an die zuständige deutsche Behörde. Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jede untere Verwaltungsbehörde zuständig. Es wird empfohlen die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren.
- Die Behörde sendet dem Petenten die notwendigen Unterlagen zu.
- Der Petent sendet die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive Foto nach der Passverordnung an die zuständige Behörde zurück.
- Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung/Honorarkonsuln übersandt.
- Die Auslandsvertretung bzw. der/die Honorarkonsul/in
a) prüft die Identität (anhand des vorliegenden Ausweisdokuments)
b) händigt, sofern hier keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus. Sollten Zweifel hinsichtlich der Eignung bestehen, z.B. wg. offensichtlicher Trunkenheit o.ä., wäre die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen zu informieren.
c) zieht den alten Führerschein ein bzw. *nimmt die gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 5 StVG abzugebende Versicherung an Eides entgegen und
d) übersendet den alten Führerschein bzw. *die beglaubigte Versicherung an Eides statt an die ausstellende Behörde.




